Glossar · Vertrieb
Bestellerprinzip
Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Bei Mietwohnungen seit 2015 Gesetz. Bei Kauf gilt Halbteilungsprinzip (50/50).
Definition
Was bedeutet Bestellerprinzip?
Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Bei Mietwohnungen seit 2015 Gesetz. Bei Kauf gilt Halbteilungsprinzip (50/50).
Verwandte Begriffe
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Maklerprovision (Courtage)
Die Vergütung des Maklers bei erfolgreichem Verkauf. Bei Wohnimmobilien: max. 50% vom Käufer (seit 2020). Üblich: 3-7% des Kaufpreises.
Mehr erfahrenMaklervertrag
Der Vertrag zwischen Eigentümer und Makler. Regelt Provision, Laufzeit, Pflichten. Seit 2020: schriftlich oder elektronisch erforderlich.
Mehr erfahrenFragen zu diesem Begriff?
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