Glossar · Vertrieb

Bestellerprinzip

Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Bei Mietwohnungen seit 2015 Gesetz. Bei Kauf gilt Halbteilungsprinzip (50/50).

Definition

Was bedeutet Bestellerprinzip?

Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Bei Mietwohnungen seit 2015 Gesetz. Bei Kauf gilt Halbteilungsprinzip (50/50).

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