Glossar · Immobilien
Hausverwalter (WEG-Verwalter)
Die von der WEG bestellte Person/Firma zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Führt Beschlüsse aus, erstellt Abrechnung, organisiert Versammlungen.
Definition
Was bedeutet Hausverwalter (WEG-Verwalter)?
Die von der WEG bestellte Person/Firma zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Führt Beschlüsse aus, erstellt Abrechnung, organisiert Versammlungen.
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