Glossar · Immobilien
Zeitmietvertrag
Ein befristeter Mietvertrag mit festem Enddatum. Nur bei Befristungsgrund zulässig (Eigenbedarf, Sanierung, Dienstwohnung). Kein Kündigungsschutz.
Definition
Was bedeutet Zeitmietvertrag?
Ein befristeter Mietvertrag mit festem Enddatum. Nur bei Befristungsgrund zulässig (Eigenbedarf, Sanierung, Dienstwohnung). Kein Kündigungsschutz.
Verwandte Begriffe
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Möblierte Vermietung
Die Vermietung einer eingerichteten Wohnung, oft befristet. Höhere Mieten möglich, aber mehr Aufwand. Mietpreisbremse gilt eingeschränkt.
Mehr erfahrenKündigungsfrist (Miete)
Die gesetzliche Frist zur Beendigung eines Mietverhältnisses. Mieter: 3 Monate. Vermieter: 3-9 Monate je nach Wohndauer. Nur zum Monatsende möglich.
Mehr erfahrenFragen zu diesem Begriff?
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