Glossar · Immobilien
Auflassungsvormerkung
Die Sicherung des Käufers im Grundbuch vor der endgültigen Eigentumsübertragung. Verhindert Doppelverkauf und schützt vor Grundschuldeintragungen des Verkäufers.
Definition
Was bedeutet Auflassungsvormerkung?
Die Sicherung des Käufers im Grundbuch vor der endgültigen Eigentumsübertragung. Verhindert Doppelverkauf und schützt vor Grundschuldeintragungen des Verkäufers.
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