Glossar · Immobilien

Auflassungsvormerkung

Die Sicherung des Käufers im Grundbuch vor der endgültigen Eigentumsübertragung. Verhindert Doppelverkauf und schützt vor Grundschuldeintragungen des Verkäufers.

Definition

Was bedeutet Auflassungsvormerkung?

Die Sicherung des Käufers im Grundbuch vor der endgültigen Eigentumsübertragung. Verhindert Doppelverkauf und schützt vor Grundschuldeintragungen des Verkäufers.

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