Glossar · Immobilien
Grundbucheintrag
Die offizielle Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht. Erst mit Eintragung wird man Eigentümer. Dauer: 4-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung.
Definition
Was bedeutet Grundbucheintrag?
Die offizielle Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht. Erst mit Eintragung wird man Eigentümer. Dauer: 4-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung.
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