Glossar · Immobilien

Grundbucheintrag

Die offizielle Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht. Erst mit Eintragung wird man Eigentümer. Dauer: 4-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung.

Definition

Was bedeutet Grundbucheintrag?

Die offizielle Eintragung im Grundbuch durch das Amtsgericht. Erst mit Eintragung wird man Eigentümer. Dauer: 4-8 Wochen nach Kaufpreiszahlung.

Fragen zu diesem Begriff?

Fragen zu Grundbucheintrag?

Kontaktieren Sie uns — wir erklären Ihnen gerne jeden Fachbegriff und zeigen, wie moderne Softwareentwicklung Ihr Unternehmen voranbringt.

Kostenlos & unverbindlich Individuelle Analyse DSGVO-konform