Glossar · Immobilien
Dienstbarkeit
Ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht zugunsten einer Person (beschränkt persönliche D.) oder eines Grundstücks (Grunddienstbarkeit). Z.B. Wegerecht, Leitungsrecht.
Definition
Was bedeutet Dienstbarkeit?
Ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht zugunsten einer Person (beschränkt persönliche D.) oder eines Grundstücks (Grunddienstbarkeit). Z.B. Wegerecht, Leitungsrecht.
Fragen zu diesem Begriff?
Fragen zu Dienstbarkeit?
Kontaktieren Sie uns — wir erklären Ihnen gerne jeden Fachbegriff und zeigen, wie moderne Softwareentwicklung Ihr Unternehmen voranbringt.
Kostenlos & unverbindlich Individuelle Analyse DSGVO-konform