Glossar · Immobilien
Wegerecht
Das im Grundbuch eingetragene Recht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren. Bei Hinterliegergrundstücken üblich. Wertet das dienende Grundstück ab.
Definition
Was bedeutet Wegerecht?
Das im Grundbuch eingetragene Recht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren. Bei Hinterliegergrundstücken üblich. Wertet das dienende Grundstück ab.
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