Glossar · Immobilien

Wegerecht

Das im Grundbuch eingetragene Recht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren. Bei Hinterliegergrundstücken üblich. Wertet das dienende Grundstück ab.

Definition

Was bedeutet Wegerecht?

Das im Grundbuch eingetragene Recht, über ein fremdes Grundstück zu gehen oder zu fahren. Bei Hinterliegergrundstücken üblich. Wertet das dienende Grundstück ab.

Fragen zu diesem Begriff?

Fragen zu Wegerecht?

Kontaktieren Sie uns — wir erklären Ihnen gerne jeden Fachbegriff und zeigen, wie moderne Softwareentwicklung Ihr Unternehmen voranbringt.

Kostenlos & unverbindlich Individuelle Analyse DSGVO-konform