Glossar · Immobilien

Gemeinschaftseigentum

Alles was allen WEG-Eigentümern gemeinsam gehört: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizanlage, Grundstück. Instandhaltung über Hausgeld finanziert.

Definition

Was bedeutet Gemeinschaftseigentum?

Alles was allen WEG-Eigentümern gemeinsam gehört: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizanlage, Grundstück. Instandhaltung über Hausgeld finanziert.

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