Sondereigentum
Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem einzelnen Eigentümer gehört: Wohnung inkl. nicht-tragender Wände, Bodenbeläge, Innentüren. Definiert in Teilungserklärung.
Was bedeutet Sondereigentum?
Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem einzelnen Eigentümer gehört: Wohnung inkl. nicht-tragender Wände, Bodenbeläge, Innentüren. Definiert in Teilungserklärung.
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Gemeinschaftseigentum
Alles was allen WEG-Eigentümern gemeinsam gehört: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizanlage, Grundstück. Instandhaltung über Hausgeld finanziert.
Mehr erfahrenTeilungserklärung
Das rechtliche Grunddokument einer WEG. Definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Kostenverteilung und Stimmrechte. Vor Wohnungskauf genau prüfen!
Mehr erfahrenFragen zu Sondereigentum?
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