Glossar · Immobilien

Sondereigentum

Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem einzelnen Eigentümer gehört: Wohnung inkl. nicht-tragender Wände, Bodenbeläge, Innentüren. Definiert in Teilungserklärung.

Definition

Was bedeutet Sondereigentum?

Der Teil einer Eigentumswohnung, der dem einzelnen Eigentümer gehört: Wohnung inkl. nicht-tragender Wände, Bodenbeläge, Innentüren. Definiert in Teilungserklärung.

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