Glossar · Prozesse

No-Show-Gebühr (Anzahlung)

Eine faire, meist optionale Anzahlung bei teuren oder langen Terminen, die bei unentschuldigtem Fernbleiben einbehalten wird. Sie signalisiert Verbindlichkeit, ohne abzuschrecken, und schützt vor Umsa…

Definition

Was bedeutet No-Show-Gebühr (Anzahlung)?

Eine faire, meist optionale Anzahlung bei teuren oder langen Terminen, die bei unentschuldigtem Fernbleiben einbehalten wird. Sie signalisiert Verbindlichkeit, ohne abzuschrecken, und schützt vor Umsatzausfall bei hochwertigen Behandlungen.

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